Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:

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Geschwindigkeit: km/h
Wertebereich: [1..300]
              Abstand: Meter
Wertebereich: [1..150]
Probezeit:

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In regelmäßigen Abständen führen wir in unseren Fahrschulen Seminare zum Punkteabbau durch.
Die Gruppen müssen aus mindesten 6 maximal 12 Teilnehmern bestehen !
Aufbauseminare können auf Antrag bei der zuständigen Behörde in besonderen Ausnahmefällen als Einzelseminar beantragt werden.

Verkehrspsychologische Beratung
Bei einem Punktestand von 14 bis 17 Punkten und nach Teilnahme an einem ASP kann der Betroffene an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen.Mit der Teilnahme an einer solchen Beratung werden dem Betroffenen zwei Punkte vom Punktekonto abgezogen.
Aufbauseminare
Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen; jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden.Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers dient. Die Fahrprobe soll in Gruppen mit drei Teilnehmern durchgeführt werden, wobei die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers 30 Minuten nicht unterschreiten darf. Jeder Teilnehmer an der Fahrprobe soll möglichst ein Fahrzeug der Klasse führen, mit dem vor allem die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar führenden Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind.
In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere lnformationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewußtsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.
Für die Durchführung von Einzelseminaren nach § 2b Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes gelten die Absätze 1 und 2 mit der Maßgabe, daß die Gespräche in vier Sitzungen von jeweils 60 Minuten Dauer durchzuführen sind.

Quelle : Kraftfahrt-Bundesamt

Wie erfahre ich meinen Punktestand ?

Richten Sie Ihre Anfrage
mit Ihren Personendaten (siehe Formular) und "amtlich beglaubigter" Unterschrift oder mit Ihren Personendaten (siehe Formular) und "Ihrer persönlichen" Unterschrift (nicht "amtlich beglaubigt") und die vergrößerte Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises/Reisepasses schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.

PDF-Datei [95 KB] Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt



Verkehrspsychologische Beratung
In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber der Fahrerlaubnis veranlaßt werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde; diese Bescheinigung muß eine Bezugnahme auf die Bestätigung nach § 71 Abs. 2 enthalten.

Bundeseinheitlicher
Tatbestandskatalog
Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Stand: 01.02.2009
PDF-Datei [1.466 KB] Quelle : Kraftfahrt-Bundesamt