In der unteren Tabelle könnt ihr erfahren, welche Sonderfahrten man in den einzelnen Klassen absolvieren muss !
Diese besonderen vorgeschriebenen Fahrten sind Mindestanforderungen.
Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden und müssen getrennt voneinander stattfinden.
Nachtfahrten sollen mindestens zur Hälfte auf Bundes-oder Landstraßen durchgeführt werden.Sie können nicht gleichzeitig als Nacht-und Überland-oder Autobahnfahrt anerkannt werden !!!

Klasse Überland Autobahn Nachtfahrt Unterweisung am Fahrzeug
A direkt 5 4 3 -
bei Vorbesitz A1 3 2 1 -
A leistungsbeschränkt 5 4 3 -
bei Vorbesitz A1 3 2 1 -
A1 5 4 3 -
B 5 4 3 -
BE 3 1 1 -
C 5 2 3 ja
bei Vorbesitz C1 3 1 1 ja
CE 5 2 3 ja
C + CE gemeinsamer Erwerb C-3
CE-5
C-1
CE-2
C-0
CE-3
ja
C1 3 1 1 ja
bei Vorbesitz D1-D 3 1 1 ja
C1E 3 1 1 ja
C1 + C1E
(gemeinsamer Erwerb)
C1-1
C1E-3
C1-1
C1E-1
C1-0
C1E-2
ja
T - - - ja