JUNGE FAHRER (Link)

Neuregelungen Begleitetes Fahren mit 17

Seit dem 01.03. 2006 hat sich Niedersachsen dem bundeseinheitlichen Modell über das begleitete Fahren angeschlossen. Es gibt jetzt eine "offene Begleiterregelung". Auch andere Personen neben den Eltern dürfen begleiten.

Der Erwerb der Klasse BE ist jetzt auch möglich.

Hier die wichtigsten Neuerungen:
1. Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,

2. …muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,

3. …darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nach Absatz 3 im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punken belastet sein.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei Erteilung nach Absatz 3 zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen; sie hat die Auskunft nach Nummer 3 beim Verkehrszentralregister einzuholen.
Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie

1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,

2. unter der Wirkung in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.
Mindestalter bei Antragstellung: 16,5 Jahre.
Antragstellung über uns, keine Ausnahmegenehmigung mehr erforderlich!

Alle Info`s zum Verfahren bei uns in der Fahrschule



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