Ihre Fahrschule aller Klassen !



Die neue Berufskraftfahrer Qualifikation und Weiterbildung Info : Hier !

Lebenslanges Lernen !!!!
Auch in unserer Fahrschule können Sie sich weiterbilden !!!
Fragen Sie uns !
Weiterbildungskurse zur umweltschonenden und energiesparenden Fahrweise---heute immer wichtiger !!!
Wichtig !!! Neu !!!!
Alle gewerblich tätigen Fahrerinnen und Fahrer, die ihren Führerschein der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE nach dem 09.09.2008 (Personenverkehr) oder 09.09.2009 (Güterverkehr) erwerben, müssen nach absolvierter Grundqualifikation (Dauer des Unterrichts 140 Stunden zu je 60 Minuten) ihre Befähigung in einer Prüfung (90 Minuten schriftlicher Teil - beschleunigte Grundqualifikation) bzw. die Prüfung zur Grundqualifikation (theoretischer Teil 240 Minuten + praktische Fahrprüfung 120 Minuten) nachweisen ! Dieser Nachweis wird mit der Schlüsselzahl 95 im Scheckkartenführerschein dokumentiert !
Alle "LKW-Fahrer" die ihrern Führerschein vor den oben genannten Daten erwerben bzw. bereits besitzen fallen unter die Besitzstandsregel ! Der Befähigungsnachweis muß erst ab dem 10.09.2013 (Personenverkehr) bzw. 10.09.2014 (Güterverkehr) mitgeführt werden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit die Weiterbildung etwas später durchzuführen, wenn als Gültigkeitsdatum in der Fahrerlaubnis ein Datum über den 10.09.2013 (Personenverkehr 10.09.2014) bzw. 09.09.2015 (Güterverkehr 09.09.2016) eingetragen ist. Dieser Gleichlauf (Ablaufdaten + Befähigungsnachweis) ist kostengünstiger !
Diese Weiterbildung hat einen Umfang von 35 Stunden a' 60 Minuten und ist in einem Abstand von 5 Jahren zu wiederholen !
Wichtig !!!
Eine Aufteilung der Weiterbildung innerhalb der 5 Jahresfrist (pro Jahr 1 Tag = 7 Stunden) ist möglich !
Damit die Fahrer und Fahrerinnen zum Ablaufdatum nicht fünf Tage am Stück zur Weiterbildung müssen (wirtschaftlich gedacht) können Sie am besten ab 2008 bzw. 2009 mit einer Tagesweiterbildung in unseren Schulungsräumen in Surwold beginnen, damit Sie zum 10.09.2013 (Personenverkehr) bzw. 10.09.2014 (Güterverkehr) den Befähigungsnachweis vorlegen können !
Ablauf und Termine werden noch bekannt gegeben !

Aber auch wir besuchen Weiterbildungslehrgänge und bilden uns regelmäßig weiter !
Denn nur so ist eine quallitative Ausbildung unserer Fahrschüler in allen Klassen möglich !
Wir sind und bleiben immer UP TO DATE !!!!

Unseren Flyer gibt es
hier ! [6.961 KB]











Anmeldung zur Weiterbildung nach § 4 Absatz 1 BKrFQV

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